[Thema: Datenschutz]
Der Heise Newsticker berichtet heute, dass in einem Gutachten für den Bundestag zur Umsetzbarkeit der TK-Vorratsdatenspeicherung diese stark angezweifelt wird. Bei Heise heisst es:

Die in der Richtlinie vorgesehene verdachtsunabhängige Aufzeichnung von Namen und Anschrift jedes Kommunikationspartners werde in diesem Hinblick größere Probleme auf als eine "schlichte Speicherung der Telefonnummer ohne direkte Rückführungsmöglichkeit zum Betroffenen".

Das ist wieder so eine merkwürdige Rechtslage - hier wird unterschieden zwischen Personendaten und Daten, die Personen nur zugeordnet werden können. Allerdings scheint mir hier die Zuordnung viel zu einfach zu sein, als dass sie eine Hürde darstellen würde für jemand, der diese Daten unbefugt in die Hände bekommt.

Schließlich kann man Telefonnummern im Normalfall inzwischen mit Inverssuche zu Namen auflösen, zum Beispiel auf Telefonbuch.de. Einzig die direkte Suche nach Namen in den gespeicherten Daten ist nicht möglich, bevor man diese Auflösung nicht vorgenommen hat, und wenn jemand eine Geheimnummer hat, kann man seinen Namen nicht mit den öffentlich zugänglichen Methoden auflösen.

Donnerstag, 17. August 2006, 11:09, von moolder
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